Datenschutzvereinbarung
Aufgrund der zum 25.05.2018 in Kraft getretenen neuen Datenschutzbestimmungen entsprechend der DSGVO ist es die Pflicht der Hebamme, die Patientin über die Datenerhebung und Datenverarbeitung, die in Verbindung mit dem zwischen Hebamme und Patientin zustande kommenden Vertragsverhältnisses notwendig ist, zu informieren.
Verantwortliche für den Datenschutz ist:
Hebamme Pia Corina Yildizöz Tel: 01733285009 Email: hebamme.pia.yildizoez@gmail.com
Hinweis auf Datenverarbeitung
Die Patientin hat davon Kenntnis, dass im Rahmen des mit der Hebamme geschlossenen Behandlungsvertrages Daten über ihre Person, ihren Versichertenstatus sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten gespeichert, verarbeitet bzw. genutzt werden und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte übermittelt werden können.
Dazu gehören der Abrechnungsdienstleister Hebamio., Kostenträger, insbesondere Krankenkassen, weiter- bzw. mitbehandelnde Ärzte oder andere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, sowie Hebammenkolleginnen im Vertretungsfall.
Dabei handelt es sich entsprechend § 301a SGB V um folgende Daten (Bitte beachten Sie, dass wir nach dem Gesetz zur Übermittlung dieser Daten verpflichtet sind):
Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Patientin und Hebamme und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen, sowie um die bestmögliche Betreuung zu gewährleisten.
Hierzu werden die o.g. personenbezogenen Daten, insbesondere die Gesundheitsdaten der Patientin erhoben. Zu diesen Zwecken können der Hebamme mitbehandelnde Ärzte ebenso Daten übermitteln; beispielsweise in Arztbriefen. Im Falle der medizinischen Notwendigkeit werden den behandelnden Ärzten oder Krankenhäusern diese Gesundheitsdaten zur Verfügung gestellt.
Die Erhebung der Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für die Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Die Übermittlung der Patientendaten zwecks Abrechnung der erbrachten Leistungen an die Krankenkasse erfolgt aufgrund der §§ 295, 300, 301, 301a und 302 SGB V.
Widerspruchsmöglichkeit
Die Patientin hat jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie hat außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz kann sich die Patientin jederzeit an die Hebamme wenden.
Des Weiteren steht der Patientin ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Löschung der Daten
Grundsätzlich erfolgt jede Löschung dann, wenn kein Erfordernis mehr für die Speicherung besteht. Ein Erfordernis kann beispielsweise noch dann bestehen, wenn die Daten benötigt werden, um vertragliche Leistungen zur erfüllen, Gewährleistungs- und ggf. Garantieansprüche prüfen und gewähren oder abwehren zu können. Diesbezüglich wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten hingewiesen. In diesem Zusammenhang ist § 6 der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger zu beachten, wonach Hebammen verpflichtet sind die Dokumentation über Feststellungen und Maßnahmen bei Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerinnen und Neugeborenen, über verabreichte Arzneimittel und, soweit sie außerhalb von Krankenhäusern tätig sind, über die Schwangerenvorsorge, den Geburtsverlauf, die Versorgung des Neugeborenen und den Wochenbettverlauf 10 Jahre lang feuerfest und gesichert aufzubewahren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Kursgebühren werden von der Hebamme nach Abschluss des Kurses abgerechnet.
Wahrgenommene und quittierte Kursstunden werden direkt von der gesetzlichen Krankenkasse vergütet. Das entsprechende Formular wird vor jeder Kursstunde von der Hebamme an die Teilnehmerinnen ausgehändigt. Kursteilnehmerinnen, welche privat versichert sind, wird der Kurs zu einem Satz von 1,8 nach HebGebO vollständig privat in Rechnung gestellt. Versäumte oder nicht gegengezeichnete Stunden werden privat zu einem 1,8- fachen Satz nach HebGebO in Rechnung gestellt. Stellt die Hebamme eine private Rechnung, wird zudem eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro berechnet. Es dürfen nur die Stunden unterschrieben werden, an denen die teilnehmende Person auch tatsächlich anwesend war. Es besteht kein Anrecht auf Erstattung durch die Krankenkasse/-versicherung
Auf Wunsch werden Quittungen oder Teilnahmebescheinigungen nach Ablauf des jeweiligen Kurses ausgestellt.
Die Kursteilnehmerinnen haben dafür Sorge zutragen in einem geeigneten körperlichen und mentalen Zustand an der Kurseinheit teilzunehmen. Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Kursleiterin übernimmt hier keinerlei Haftung.
Die Nutzung der Räumlichkeiten der Hebammenpraxis Sterkrader Storchennest durchgeführten Kurse erfolgt über die teilnehmende Person auf eigener Gefahr. Pia Corina Yildizöz übernimmt keinerlei Haftung für die von der teilnehmenden Person erbrachten Wege und mitgebrachten Wertgegenständen. Die teilnehmenden Personen tragen die Verantwortung für Ihr/e Kind/ Kinder und haften im Schadensfall.
Alle Zeiten, Tage, Kosten und sonstige Angaben der einzelnen Kurse sind aus der Kurs- Liste zu entnehmen. Im Fall von Krankheit oder anderweitiger Verhinderung der Kursleitung, versucht diese eine Vertretung zu finden, bzw. die ausgefallene/n Stunde/n zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Kurzfristige Verschiebungen des Kurses behält die Hebamme vor, diese sind auch am Tag des Kursbeginns noch möglich. Etwaige
Veränderungen werden den Kursteilnehmerinnen zeitnah (spätestens am betreffenden Kurstag) mitgeteilt. Der Ausfall/ die Verschiebung einer/ mehrerer Kurseinheiten berechtigt die Teilnehmerin nicht zu einer Kürzung der Beiträge.
Es besteht eine Kündigungsrecht bis 14 Tage vor Kursbeginn. In diesem Fall wird eine Ausfallgebühr von 20 € in Rechnung gestellt. Bei späterem Rücktritt, gleich welcher
Ursache, bei Nichterscheinen oder Krankheit wird die komplette Kursgebühr in Rechnung gestellt. Aufgrund von behördlichen angeordneten Einschränkungen/Schließungen etc. behält sich die Hebamme Pis Corina Yildizöz vor, den von der teilnehmenden Person gebuchte Kurse in digitaler Form anzubieten. Dies berechtigt teilnehmende Personen nicht zu einer Kündigung oder Rücktritt des Vertrages oder Zahlungsminderung. Die Kündigung oder der Rücktritt von der Kursteilnahme bedarf der digitalen Schriftform.
Die Hebamme Pia Corina Yildizöz rechnet am Ende des Kurses mit der Krankenkasse über Hebamio ab. Die in Punkt 2 beschriebene Quittierung erfolgt ausschließlich für wahrgenommene Kurseinheiten.
Als digitales Kursmedium wird die Plattform ZOOM genutzt, daher ist eine Zustimmung der ZOOM-AGB bindend. Bildaufnahmen aus den einzelnen Onlinekursen dürfen seitens der teilnehmenden Person Werder mitgeschnitten, gespeichert verarbeitet oder weitergeleitet werden.
8.1 Zusatzleistungen
Gemäß der gültigen Hebammengebührenverordnung (HebGebV) ist die Hebamme berechtigt und verpflichtet jegliche Zusatzleistungen im Zusammenhang mit dem Kurs versicherungsspezifisch abzurechnen. Dies gilt namentlich vor allem für Beratungsleistungen bspw. Für fachspezifische Beratung auf Nachfrage der Teilnehmerin.
Die Abrechnung darüber erfolgt nach Abschluss des Kurses. Die Hebamme dokumentiert die entsprechenden Leistungen.
Die seitens der Teilnehmerinnen zur Verfügung gestellten Daten werden gespeichert und zum Zwecke der Buchführung, Abrechnung mit der Krankenkasse und für administrative rechtliche Zwecke, sowie zur weiteren Kundenbetreuung verwendet.
Die Abrechnung erfolgt, im Auftrag von Hebamme Pia Corina Yildizöz, über Hebamio Somedio Software GmbH. Mit Abgabe der Daten erklärt sich die Teilnehmerin mit der Verwendung dieser Daten gegenüber Behörden, Krankenkassen und sonstige Leistungsträger einverstanden. Für die Richtigkeit dar Daten ist die Teilnehmerin verantwortlich. Sie ist darüber hinaus ebenfalls einen
Umzug,Krankenkassenwechsel und ähnliche Veränderungen der abgegebenen personenbezogenen Daten unverzüglich der Kursleitung mitzuteilen. Sollte eine Abrechnung mit der Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern wegen falscher Daten nicht möglich sein, so werden die Kosten für die Kurseinheit(en)den Teilnehmerinnen privat in Rechnung (siehe Punkt 2 „ Teilnahmegebühren“) gestellt.
Allgemein mündliche Nebenvereinbarungen werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform
sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Hebammenpraxis Sterkradr Storchennest
Pia Corina Yildizöz
Bahnhofstraße 64
46145 Oberhausen
www.hebammenpraxis-sterkrader-storchennest.de
hebammenpraxis-sterkrade@gmail.com
Bank: Commerzbank
IBAN:DE12 3654 0046 0280 5877 00
BIC:COBADEFFXXX
Steuernummer: 123/5151/4605
Kostenträger IK:450523810
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.